Fiskalisierung ab dem 1. Januar 2026

25. September 2025.

Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 01.01.2026 wird in Kroatien ein doppeltes Fiskalisierungssystem eingeführt – neben dem bisherigen System „Fiskalisierung 1.0“ wird auch „Fiskalisierung 2.0“ angewendet. Es handelt sich um eine der größeren Reformen, bei der die vollständig digitalisierte Ausstellung und Kontrolle von Rechnungen gemäß den EU-Standards eingeführt wird.

1. Fiskalisierung 1.0 – Rechnungen im Endverbrauch (B2C)

  • Pflicht für alle, die mit Endverbrauchern Geschäfte tätigen
  • Alle Rechnungen müssen fiskalisiert werden, unabhängig von der Zahlungsweise (Barzahlung, Karte oder Überweisung auf ein Geschäfts-/Transaktionskonto)
  • Rechnungen werden ausschließlich über elektronische Geräte ausgestellt (Kassen, Apps)
  • Bei Geräte- oder Internetausfall wird ein gebundenes Rechnungsbuch verwendet und die Daten werden nachträglich übermittelt
  • Hinweis: Bei B2B-Transaktionen, die bar oder per Karte bezahlt werden, wird die Rechnung nach den Regeln der Fiskalisierung 1.0 fiskalisiert, jedoch ist es nicht erlaubt, nachträglich eine eRechnung nach den Regeln der Fiskalisierung 2.0 für dieselbe Transaktion auszustellen

2. Fiskalisierung 2.0 – eRechnungen (B2B und B2G)

Die eRechnung ist eine elektronische Rechnung im strukturierten XML-Format (gemäß EU-Norm EN 16931). Es handelt sich nicht um ein PDF-Dokument oder einen Scan, sondern um ein Dokument, das von einer Software automatisch verarbeitet werden kann. Sie ist für alle inländischen Transaktionen zwischen Geschäftspartnern (juristischen und natürlichen Personen, die mehrwertsteuerpflichtig sind) verpflichtend.

Sie wird für Transaktionen mit dem Ausland (Import, Export, Lieferungen innerhalb der EU) nicht verwendet.

KPD-Codes (Klassifikation der Produkte nach Tätigkeiten 2025)

  • Jede berechnete Position auf der eRechnung muss einen KPD-Code (6-stellig) haben
  • Der KPD-Code muss auf allen eRechnungen vorhanden sein (wird nicht bei Einzelhandelsrechnungen – Fiskalisierung 1.0 – verwendet)
  • Zum Nachschlagen: KLASUS-Anwendung (DZS) (https://web.dzs.hr/App/klasus)
  • Kontakt für Hilfe bei der Zuweisung des Codes: kpd@dzs.hr
  • Wird ein falscher oder kein KPD-Code angegeben, stellt dies einen Verstoß dar, der mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Pflichten des Rechnungsstellers

  • Ausstellung einer eRechnung für jede inländische Transaktion
  • Nummerierung der Rechnungen und Kennzeichnung des Betreibers
  • Zuordnung der berechneten Positionen zum entsprechenden KPD-Code
  • Fiskalisierung der eRechnung sofort bei Ausstellung (bei Selbststellung innerhalb von 5 Tagen)
  • Führung monatlicher eBerichte (Zahlungseingänge, abgelehnte Rechnungen, Unmöglichkeit der Ausstellung)
  • Aufbewahrung der eRechnungen mindestens 6 Jahre im Original

Pflichten des Empfängers

  • Registrierung des Identifikators im Metadaten-Service (AMS)
  • Empfang der eRechnungen über einen Zugangspunkt oder Vermittler
  • Fiskalisierung der empfangenen eRechnungen innerhalb von 5 Arbeitstagen
  • Übermittlung von Berichten über abgelehnte eRechnungen
  • Aufbewahrung der eRechnungen für den vorgeschriebenen Zeitraum

3. Archivierung von eRechnungen

  • eRechnungen müssen im ursprünglichen elektronischen Format (XML) zusammen mit Zertifikat und Zeitstempel aufbewahrt werden
  • Ein Ausdruck auf Papier gilt nicht als Original und ist für die Steueraufsicht nicht gültig
  • Das Archiv kann intern oder bei einem autorisierten Informationsdienstleister geführt werde und muss die Authentizität, Vollständigkeit, Unveränderbarkeit und Verfügbarkeit der Dokumente während der gesamten Aufbewahrungsfrist (6 Jahre) gewährleisten

  • Die Aufbewahrung auf persönlichen Computern oder unsicheren Medien wird nicht empfohlen

4. Angekündigte Änderungen der Steuervorschriften

  • Die Zustimmung des Empfängers zum Empfang der eRechnung entfällt
  • Die Fristen für die Einreichung der PDV, PDV-S und ZP Formulare werden verlängert
  • Die Formulare U-RA, PPO, DONH, PDV-F, I-RA i OPZ-STAT-1 werden abgeschafft
  • Es wird die Pflicht zur Stornierung von Anzahlungen bei Ausstellung der Schlussrechnung vorgeschrieben

5. Wie kann man sich vorbereiten?

  1. Verknüpfen Sie Ihre Waren und Dienstleistungen mit KPD 2025
  2. Wählen Sie einen Informationsdienstleister aus
  3. Unterzeichnen Sie einen Vertrag und vereinbaren Sie die Dienstleistungen (Versand, Empfang, Fiskalisierung und Archivierung von eRechnungen)
  4. Erteilen Sie Ihrem Dienstleister die Berechtigung in der FiskAplikacija App
  5. Registrieren Sie die Adresse für eRechnungen im AMS bis zum 31.12.2025
  6. Testen Sie das System rechtzeitig – warten Sie nicht bis zur letzten Minute

Fazit

Ab 2026 werden alle Rechnungen im B2B- und B2G-Bereich ausschließlich eRechnungen sein, und alle Rechnungen im B2C-Bereich müssen über Fiskalisierung 1.0 fiskalisiert werden. Papier- und PDF-Rechnungen sind im Geschäftsverkehr nicht mehr gültig.

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Bitte beachten Sie, dass sich die Gesetzgebung häufig ändert. Dieser Artikel basiert daher notwendigerweise auf unserem Verständnis und unserer korrekten Auslegung des Gesetzes und der Praxis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels. Dieser Artikel wird aufgrund von Gesetzesänderungen, die nach der Herausgabe dieses Artikels auftreten, nicht aktualisiert.