Das Fiskalisierungsgesetz wurde auf der Sitzung des kroatischen Parlaments verabschiedet und am 13. Juni 2025 im Amtsblatt, Nr. 89/25, veröffentlicht. Mit diesem Gesetz wird das bisherige Gesetz über die Fiskalisierung von Barumsätzen (Amtsblatt Nr. 133/12 – 114/23) aufgehoben und ein einheitlicher steuerlicher und rechtlicher Rahmen für folgende Bereiche geschaffen:
die Fiskalisierung aller Rechnungen im Endverbrauchersegment B2C (Business to Customer),
die Ausstellung und Fiskalisierung von eRechnungen zwischen Steuerpflichtigen im B2B-Segment (Business to Business),
die Fiskalisierung von Rechnungen zwischen Steuerpflichtigen und öffentlichen Einrichtungen im B2G-Segment (Business to Government).
eRechnung = eine Rechnung, die in strukturierter elektronischer Form (XML-Format) erstellt, versendet und empfangen wird und die eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Gemäß dem Fiskalisierungsgesetz sind zur Ausstellung und zum Empfang von eRechnungen sowie zu deren Fiskalisierung folgende Subjekte verpflichtet:
- Steuerpflichtige mit Betriebsstätte in der Republik Kroatien – d. h. jene mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Umsatzsteuerregister eingetragen sind.
- Steuerpflichtige, die nicht im USt.-System sind, aber Einkommenssteuerpflichtige gemäß dem Gesetz über die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuerpflichtige gemäß dem Gesetz über die Körperschaftsteuer sind und deren Sitz bzw. Wohnsitz sich im Inland befindet.
- Staatsbehörden, lokale und regionale Selbstverwaltungseinheiten sowie Haushalts- und außerbudgetäre Nutzer des Staatshaushalts oder der Haushalte von lokalen/regionalen Selbstverwaltungen, die im Register der Haushaltsnutzer eingetragen sind.
Das Fiskalisierungsgesetz gilt für eRechnungen, die aus inländischen Transaktionen hervorgehen, d. h. Transaktionen, die der kroatischen Umsatzsteuer unterliegen (unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder gemäß dem kroatischen Umsatzsteuergesetz befreit sind), einschließlich vereinnahmter Anzahlungen – vorausgesetzt, dass sowohl der Rechnungsaussteller als auch der Rechnungsempfänger in Kroatien ansässig sind.
Das Fiskalisierungsgesetz tritt am 1. September 2025 in Kraft, während seine Anwendung in mehreren Phasen erfolgt. Die wichtigsten Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Bis zu diesem Datum haben Unternehmen eine Übergangsfrist zur Anpassung an das neue System.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gesetzgebung häufig ändert. Dieser Artikel basiert daher notwendigerweise auf unserem Verständnis und unserer korrekten Auslegung des Gesetzes und der Praxis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels. Dieser Artikel wird aufgrund von Gesetzesänderungen, die nach der Herausgabe dieses Artikels auftreten, nicht aktualisiert.